Ausgleichszulage
Durch die Gewährung der Ausgleichszulage sollen die ständigen natürlichen und wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen, eine flächendeckende, nachhaltige, standortgerechte Landbewirtschaftung erhalten und die Fortführung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit gesichert werden.
Damit soll ein Beitrag zur Erhaltung des ländlichen Raumes und der Kulturlandschaft sowie zur Förderung von Bewirtschaftungsformen, die insbesondere Belangen des Umweltschutzes Rechnung tragen, geleistet werden.
Die ADD ist Fachaufsichtsbehörde über die für die Durchführung dieser Maßnahme zuständigen Kreisverwaltungen (Bewilligungsstellen). Vorrangiges Ziel ist die Unterstützung der Bewilligungsstellen, um eine Umsetzung nach einheitlichen Maßstäben zu gewährleisten und die finanziellen Interessen der EU und des Landes zu wahren.

