Programm Agrar-Umwelt-Landschaft (PAULa) und Förderung der umweltschonenden Landbewirtschaftung (FUL):
Die Fördermaßnahmen im Rahmen des Programms Agrar-Umwelt-Landschaft (PAULa) und des Vorgängerprogramms Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL) zählen zu den Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes im Rahmen der II. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Die Agrarumweltmaßnahmen zielen darauf ab, durch die Einführung oder Beibehaltung umweltschonender landwirt-schaftlicher Erzeugungspraktiken einen wirksamen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums zu leisten. Gleichzeitig wird den Verbraucherinteressen Rechnung getragen, ein verbessertes Angebot von umweltver-träglich erzeugten Produkten zu erhalten.
Durch die u. a. Maßnahmen soll die Kulturlandschaft erhalten sowie Stoffeinträge und Bodenerosionen reduziert werden; darüber hinaus soll die Artenvielfalt bei Flora und Fauna gesichert und wiederhergestellt und somit ein Beitrag zur Bio-diversität geschaffen werden.
Im Rahmen des Programms Agrar-Umwelt-Landschaft (PAULa) und dessen Vorgängerprogramm FUL werden 2008 insgesamt rund 168.000 ha, also rund ein Viertel der rheinland-pfälzischen landwirtschaftlichen Nutzfläche von ca. 10.000 Teilnehmern bewirtschaftet.
Die Programmteile umfassen folgende Maßnahmen:
- umweltschonende Wirtschaftsweise im Ackerbau, Obst- und Weinbau
- ökologischer Landbau
- Grünlandextensivierung und Vertragsnaturschutz Grünland
- Mulchsaatverfahren im Ackerbau
- Biotechnischer Pflanzenschutz im Obst- und Weinbau
- die Anlage von Ackerrandstreifen, Saum- und Bandstrukturen und Ökostilllegung auf Ackerflächen
- Steillagenweinbau und Vertragsnaturschutz Weinbergsbrachen
- Umweltschonende Ausbringtechnik und Alternative Pflanzenschutzverfahren
Neben den positiven Umweltaspekten leisten die Agrarumweltmaßnahmen einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Pflege der vielfältigen rheinland-pfälzischen Kulturlandschaften. Davon profitieren unmittelbar andere Wirtschaftsbereiche des ländlichen Raums wie z. B. der Tourismus. Die ADD ist Fachaufsichtsbehörde über die für die Durchführung der Agrarumweltmaßnahmen zuständigen Kreisverwaltungen. Vorrangiges Ziel ist deren Unterstützung zur einheitlichen Umsetzung der EU-Förderung in diesem Bereich.
Damit die v. g. Beihilfen landesweit nach einheitlichen Maßstäben bewilligt werden und die finanziellen Interessen der EU und des Landes gewahrt bleiben, wurde im Rahmen der Fachaufsicht ein System von Rechtshilfen und Verwaltungskontrollen über die Bewilligungsstellen eingerichtet.
