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Schlachtvieh: Schweine
Foto: Pressestelle, ADD
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Agrarförderung und Veterinärprüfdienst


EU, Bund und Land unterstützen den strukturellen Anpassungsprozess der Landwirtschaft mit öffentlichen Hilfen. Die Rechtsgrundlagen der Förderung sind auf eine unübersehbare Zahl sektorieller EU-Verordnungen, binnen-staatlicher Gesetze und rheinland-pfälzischer Verwaltungsvorschriften, Merkblätter, Leitlinien und Runderlasse verteilt. Damit die Beihilfen landesweit nach einheitlichen Maßstäben bewilligt werden und die finanziellen Interessen der EU und des Landes gewährt bleiben, wurde im Rahmen der Fachaufsicht ein System von Rechtshilfen und Verwaltungskontrollen über die Bewilligungsstellen eingerichtet.

Hierzu gehören neben Rechtshilfe und Auskünften auch die Erstellung von Musterbescheiden für Bewilligung, Aufhebungen, Widerrufe und Rückforderungen in sämtlichen Förderbereichen. 

Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich Informationen und Anträge zur Agrarförderung herunterladen.


Ansprechperson

Manfred Arnoldi (Referatsleiter)
Tel: +49(651) 9494-537