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Weintrauben
Foto: Harald Eiß, ADD
Startseite  >  Landwirtschaft, Weinbau, Wirtschaftsrecht  >  Agraraufsicht  >  Wirtschaftsdünger- verbringungsverordnung

Überwachung der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger


Ziel der Verbringungsverordnung ist es  betriebsübergreifende und länderübergreifende Nährstoffströme besser nachvollziehen zu können und damit die korrekte  Einhaltung der Düngeverordnung und der Düngemittelverordnung zu gewährleisten. Hierzu werden Aufzeichnungspflichten, Meldepflichten und Mitteilungspflichten eingeführt.

In Rheinland-Pfalz ist die ADD für die Durchführung dieser Verordnung zuständig. Die Verordnung trat am 01.September 2010 in Kraft.

Für wen gilt die Verordnung?

Die Verbringungsverordnung gilt für jeden Betrieb der Wirtschaftsdünger abgibt, befördert, empfängt und in den Verkehr bringt. Betroffen sind auch Stoffe die Wirtschaftsdünger als Ausgangsstoff enthalten wie z.B. organische Düngemittel aus Bioabfällen mit Wirtschaftsdünger. Betroffen sind neben den landwirtschaftlichen Betrieben auch Biogasanlagen, Lohnunternehmen, ev. Kompostwerke und Erdenwerke sofern diese Wirtschaftdünger verwenden, Zwischenhändler, Lohnunternehmer und Transporteure sowie Reitställe und gewerbliche Tierhaltungen.

Wann gilt die Verordnung nicht?
Aufzeichnungspflicht, Meldepflicht und Mitteilungspflicht gelten nicht:

  • Soweit die von einem Betrieb insgesamt in den Verkehr gebrachte, beförderte und aufgenommene Menge 200 Tonnen Frischmasse pro Jahr nicht überschreitet,
  • bei innerbetrieblichen Transport von Wirtschaftsdünger innerhalb eines Umkreises von 50 Km,
  • für Betriebe die nach der Düngeverordnung keinen Nährstoffvergleich erstellen müssen und die gleichzeitig die Mengen aus betrieblichen Wirtschaftsdüngern und aufgenommenen Wirtschaftsdüngern von 500 Kg Stickstoff pro Jahr nicht überschreiten,
  • soweit Wirtschaftsdünger oder Stoffe die diese enthalten in Verpackungen ≤ 50 Kg an nicht gewerbsmäßige Endverbraucher geliefert werden.

 

 

 

 


Ansprechperson

Ursula Crane
Tel: +49(651) 9494-632

Theodor Legge
Tel: +49(651) 9494-618

Christa Hanke
Tel: +49(651) 9494-570




Downloads

Organigramm 
Wiirtschaftsdünger- verbringungsverordnung 
Merkblatt zur Umsetzung der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern 
Deklarationsbeispiel zum Wirtschaftsdünger 
Formblatt nach § 5 Mitteilungspflicht 
Formblatt nach § 4 Meldepflicht 
Formblatt Aufzeichnungspflicht nach § 3