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Weintrauben
Foto: Harald Eiß, ADD
Startseite  >  Landwirtschaft, Weinbau, Wirtschaftsrecht  >  Agraraufsicht  >  Vieh- und Fleisch

Vieh und Fleisch


Im Sachgebiet Vieh und Fleisch überwachen die Mitarbeiter der Agraraufsicht unter Anderem die Einhaltung des  Fleischgesetzes und seiner Durchführungsverordnungen. In den Schlachtbetrieben des Landes wird die Schnittführung, die Gewichtsfeststellung und die Einstufung in Handelskassen überprüft, ebenso wird geprüft ob die Schlachtkörper von Rindern, Schweinen oder Schafen korrekt mit den Lieferanten abgerechnet und der Behörde die tatsächlichen Preise gemeldet werden (1. Fleischgesetzdurchführungsverordnung).

In den größeren, meldepflichtigen Schlachtbetrieben des Landes sind von der ADD zugelassene Klassifizierer im Einsatz. Die Ausbildung, Prüfung und Zulassung der Klassifizierer entsprechend der 2. Fleischgesetzdurchführungsverordnung obliegt der ADD. Den Klassifizierern obliegt unter Aufsicht der ADD die Überwachung der Schnittführung, die korrekte Verwiegung der angelieferten Schlachttierkörper und deren neutrale und sachgerechte Einstufung in Handelsklassen. Diese Schlachtwertermittlung geschieht in Anwendung der geltenden Handelsklassenvorschriften für Rinder, Schweine und Schafe.

Ein wesentliches Element zur Sicherung und Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommenssituation ist die Gewährleistung von Markttransparenz im Schlachtviehmarkt. Zur jeweils aktuellen Information aller Marktbeteiligten und zur statistischen Erfassung des Marktgeschehens erstellt das Referat Agraraufsicht die Amtliche Preisnotierung nach der 1. DVO zum Fleischgesetz.

Es werden wöchentlich aktuelle Preisfeststellungen für Schweinfleisch und Schaffleisch für das Marktgebiet Rheinland-Pfalz erstellt und veröffentlicht. Die Rindfleisch-Preisnotierungen werden darüber hinaus in Trier gemeinsam für die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz errechnet. Die Schaffleischmeldung wird in Zusammenarbeit mit den Ländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg erstellt und wie die Preisfeststellung bei Schweinen und Rindern an Fachzeitschriften und Verbände weitergegeben. Weitere Erläuterungen zum Fleischgesetz stehen rechts zum Download bereit.

Ziel der gesetzlichen Vorschriften zur Rindfleischetikettierung ist es, eine lückenlose Rückverfolgbarkeit des Rindfleisches von der Ladentheke bis zum Erzeugerbetrieb zu gewährleisten. Die ADD ist hier zuständige Überwachungsbehörde bei der Etikettierung im Rahmen der Klassifizierung und für z. Zt. ca. 1000 Betriebe die in Rheinland-Pfalz den Vorschriften zur obligatorischen Rindfleischetikettierung unterliegen. Mit den hier intensiv durchgeführten Vorortkontrollen in den rindfleischverarbeitenden und -handelnden Betrieben des Landes hat die ADD zwei nach DIN EN 45011 zertifizierte und durch die BLE zugelassene Kontrollunternehmen beauftragt. Weitere Erläuterungen zum Rindfleischetikettierungsgesetz stehen rechts zum Download bereit.

Die aktuellen Wochenberichte über die Preisentwicklung auf den "Schlachtviehmärkten" können Sie sich rechts herunterladen. Eine Aktualisierung erfolgt jeden Dienstag.


Ansprechperson

Kaspar Portz
Tel: +49(651) 9494-588

Markus Franzen
Tel: +49(1522) - 8848984

Kurt Trierweiler
Tel: +49(651) 9494-636




Downloads

Landesverordnungen über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Fleischwirtschaft 
Fleischgesetz mit Durchführungsverordnung 
1. Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetzes vom 12.11.2008 
2. Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetzes vom 12.11.2006 
Handelsklassengesetz und Verordnungen 
Handelsklassenverordnung Rinder 
Handelsklassenverordnung Schweine 
VERORDNUNG (EG) Nr. 566/2008 DER KOMMISSION vom 18. Juni 2008 
VERORDNUNG (EG) Nr. 1249/2008 DER KOMMISSION vom 10. Dezember 2008 
VERORDNUNG (EG) Nr. 1234/2007 DES RATES vom 22. Oktober 2007 
Leitfaden Rind 
Leitfaden Schwein 
Erläuterungen zum Fleischgesetz 
Erläuterungen zum Rindfleischetikettierungsgesetz