Handelsklassen und Qualitätsnomenüberwachung
Nach der VO (EG) Nr. 1148/2001 werden Großhändler und Verteilerzentren, von frischem Obst, Gemüse und Speisekartoffeln, in einer Datenbank (Mel-dok) registriert. Anhand der Datenbank werden die Betriebe nach dem Handelsklassengesetz auf die Einhaltung der EG-einheitlichen Qualitätsnormen und der deutschen Handelsklassen überprüft. Weiterhin führen die Kontrolleure Exportkontrollen und Interventionen durch. Aufgrund der einheitlichen Qualitätsvoraussetzungen wird der gemeinschaftliche Handel erleichtert und die Versorgung der Verbraucher mit qualitativ hochwertigen Erzeugnissen gesichert.
Die Eiervermarktung ist in der VO EWG Nr. 1907/90 geregelt. Jeder Betrieb, der Hühnereier nach Güte- und Gewichtsklassen sortieren, verpacken und kennzeichnen will oder nicht ausschließlich Endverbraucher, d.h. Privathaushalte beliefern möchte muss eine Eierpackstelle und somit die Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern haben. Diese Packstellen werde in regelmäßige Abständen auf die Einhaltung der Zulassungsbedingungen überprüft.
Zuständig für die Zulassung und die Überprüfung ist die ADD.
Weitere Infos und Anträge können Sie sich rechts herunterladen.

