Erstauftreten des westlichen Maiswurzelbohrers in Rheinland-Pfalz
Maiswurzelbohrer ein Quarantäneschädling!!Am 24.8.2011 wurde der westliche Maiswurzelbohrer ( Diabrotica virgifera virgifera le Conte) in der an Rheinland-Pfalz angrenzenden Gemarkung Groß-Gerau in Hessen sowie am 05.09.2011 erstmalig in Rheinland-Pfalz auf einem Maisfeld in der Gemarkung Bodenheim gefunden.
Der Maiswurzelbohrer wurde in der Europäischen Union als Quarantäneschädling eingestuft. Es gelten für alle europäischen Länder Maßgaben, die zum Ziel haben, den Käfer bei einem Erstauftreten zu bekämpfen und auszurotten. Der Maiswurzelbohrer ist der weltweit wichtigste Schaderreger an Mais. In den USA, wo er schon länger etabliert ist, entstehen jährlich Kosten von einer Milliarde US Dollar für die Bekämpfung.
Um die Ausbreitung dieses gefährlichen Quarantäneschaderregers zu verhindern, müssen bei einem Erstauftreten umgehend Quarantänemaßnahmen ergriffen werden.
Diese Maßnahmen sind in der Entscheidung der Kommission 2003/766/EG vom 24. Oktober über Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Schadoganismus Diabrotica virgifera Le Conte (Maiswurzelbohrer) in der Gemeinschaft festgelegt und in Deutschland in der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers umgesetzt.
Die Maßnahmen sind in allen Regionen, in denen der Maiswurzelbohrer noch nicht oder erst seit kurzem aufgetreten ist, zu ergreifen.
Auftreten in Hessen
In Hessen wurde in der Gemarkung Groß-Gerau am 24.08.2011 erstmals der Befall mit dem westlichen Maiswurzelbohrer festgestellt. Die eingerichtete Sicherheitszone erstreckt sich auch auf Gebiete in Rheinland-Pfalz. Davon betroffen sind die Gemeinden Nackenheim, Nierstein, Schwabsburg, Oppenheim und Dienheim.
Die Abgrenzungen der Sicherheitszone sowie die zu ergreifenden Maßnahmen können der Allgemeinverfügung entnommen werden, die am 12.09.2011 von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde. Die Abgrenzung ist darüber hinaus der nebenstehenden Detailkarte zu entnehmen.
Auftreten in Rheinland-Pfalz
Am 05.09.2011 wurde in einer Lockstofffalle in der Gemarkung Bodenheim erstmalig in Rheinland-Pfalz der Befall mit dem westlichen Maiswurzelbohrer festgestellt. Es wurde umgehend eine Befalls- und eine Sicherheitszone eingerichtet.
Die Abgrenzung der Befalls- und Sicherheitszone sehen Sie rechts in den Karten in unserem Downloadberech
Am 19.9.2011 wird im Staatsanzeiger Allgemeinverfügung Bodenheim veröffentlicht.
Maßnahmen in der Befallszone:
Die Ausrottungsmaßnahmen in der Befallszone (in einem Umkreis von 1 km um das Befallsfeld) beinhalten:
- eine umgehende Bekämpfung der Käfer mit Insektiziden
- die Reinigung der auf den Maisfeldern genutzten Maschinen vor Verlassen der Befallszone
- Erde von Maisfeldern darf nicht aus der Befallszone verbracht werden
- der in diesem Jahr angebaute Mais darf nicht vor dem 1. Oktober und nicht vor Ablauf der Wartezeit des eingesetzten Insektizids geerntet werden
- in den folgenden zwei Jahren darf kein Mais angebaut werden und muss jeglicher Maisdurchwuchs entfernt werden.
Maßnahmen in der Sicherheitszone:
In der Sicherheitszone (Umkreis von 5 km um die Befallszone) muss eine zweijährige Fruchtfolge praktiziert werden.
Weitere Einzelheiten für die jeweilige Befalls und Sicherheitszone können den Allgemeinverfügungen, rechts unter Downloads, entnommen werden oder unter folgendem Link.
Die Abgrenzung der Zonen gilt zunächst bis Ende 2013, sofern kein weiteres Auftreten festgestellt wird.

