Pflanzenschutzdienst
In der Bundesrepublik Deutschland existieren zahlreiche, rechtliche Bestimmungen zum Pflanzenschutz. Der Zweck des Pflanzenschutzrechtes besteht darin, Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen, Gefahren abzuwenden, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) oder auch durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch, Tier und für den Naturhaushalt entstehen können.
Den pflanzenschutzrechtlichen Regelungen nach deutschem Recht sind viele Verordnungen und Richtlinien der EU übergeordnet.
Die Überwachung des Pflanzenschutzrechtes sowie darauf beruhender Gesetze und Verordnungen liegt in Deutschland im Wesentlichen in der Kompetenz der Bundesländer.
In Rheinland-Pfalz sind zuständige Behörden für die Bereiche Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und für den Bereich Forstwirtschaft teilweise die Forstämter sowie die Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF). Des Weiteren nehmen die Dienstleistungszentren ländlicher Raum (DLR) viele Aufgaben im Bereich des Pflanzenschutzes, insbesondere in der Beratung und der pflanzenschutzrechtlichen Sachkunde wahr.
In Rheinland-Pfalz liegt die Umsetzung der pflanzengesundheitlichen Bestimmungen, genauer der Pflanzenbeschauverordnung, für die Rebe (Vitis L.) bei der Landwirtschaftskammer Rheinlandpfalz (LWK).
Weitere Informationen zu den Themen Pflanzenschutzmittel und Pflanzengesundheit in Rheinland-Pfalz können Sie den nachfolgenden Seiten Pflanzengesundheit, Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzrechtliche Genehmigungen entnehmen.
Aktuelle Themen wie z.B. zu Schaderregern, Pflanzenschutzmittelzulassungen, Gesetzen und Verordnungen finden Sie auch über die Links des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), des Bundesamts für Lebensmitteltechnik und Verbraucherschutz (BVL) und des Julius-Kühn-Instituts (JKI, ehemalige BBA) auf der rechten Seite.

