Legehennenbetriebsregistrierung
Das neue Legehennenbetriebsregistergesetz ist seit 19. September 2003 in Kraft und verpflichtet die Legehennenhaltungsbetriebe, sich registrieren zu lassen und für jeden Stall eine Kennnummer zu beantragen. Anzeige-, und damit auch registrierungspflichtig, sind alle Betriebe sofern sie kennzeichnungspflichtige Eier in Verkehr bringen oder mehr als 350 Legehennen halten. Ausgenommen ist die Haltung von Legehennen zu Vermehrungszwecken. Die ADD ist die für die Registrierung zuständige Behörde.
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