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Weintrauben
Foto: Harald Eiß, ADD
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Legehennenbetriebsregistrierung


Das neue Legehennenbetriebsregistergesetz ist seit 19. September 2003 in Kraft und verpflichtet die Legehennenhaltungsbetriebe, sich registrieren zu lassen und für jeden Stall eine Kennnummer zu beantragen. Anzeige-, und damit auch registrierungspflichtig, sind alle Betriebe sofern sie kennzeichnungspflichtige Eier in Verkehr bringen oder mehr als 350 Legehennen halten. Ausgenommen ist die Haltung von Legehennen zu Vermehrungszwecken. Die ADD ist die für die Registrierung zuständige Behörde.

Weitere Infos und Anträge können Sie sich rechts herunterladen.


Ansprechperson

Ursula Crane
Tel: +49(651) 9494-632

Karin Reckinger
Tel: +49(651) 9494-633





Downloads

Antrag auf Registrierung eines Legehennenbetriebes 
Anlage zum Antrag auf Registrierung 
Änderung eines Legehennenbetriebs für Öko-Betriebe
Legehennen- betriebsregistergesetz 
Hinweise zum Eierhandell auf öffentlichen Märkten 
Informationsblatt zum Legehennenbetriebsgesetz 
Merkblatt für die Packstellenzulassung