Klärschlamm
Die ADD ist in Rheinland-Pfalz die landwirtschaftliche Fachbehörde und legt die Rahmenbedingungen für die gute fachliche Praxis fest, überwacht die Anwendung nach der Düngeverordnung, erstellt alljährlich einen Aufbringungsplan auf der Grundlage der durchgeführten Aufbringungsmaßnahmen und muss in vielen Bereichen ihr Einvernehmen erteilen.

