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Startseite  >  Kommunale und hoheitliche Aufgaben, Soziales  >  Stiftungen

Eine Stiftung zu gründen, heißt auf Dauer Zeichen setzen!


Die Gründung einer Stiftung ist nicht schwer. Eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts als selbständiges Rechtssubjekt entsteht durch das sog. Stiftungsgeschäft und die staatliche Anerkennung.

Es gibt viele gute Gründe für die Errichtung einer Stiftung: Mit einer Stiftung lässt sich über lange Zeit und über Generationen hinweg ein bleibendes Ziel verfolgen. Eine Stiftung kann Ausdruck von Dankbarkeit für ein gelungenes und erfolgreiches Leben sein, das Jahrzehnte aufgebaute Vermögen sichern, ein Lebenswerk wahren oder persönliche Wertvorstellungen erhalten. Leider haftet Stiftungen noch weit verbreitet der Ruf an, dass nur sehr vermögende Personen oder Unternehmen Stiftungen gründen können. Das Gegenteil ist der Fall. Stifterin oder Stifter müssen keine „Millionäre“ sein. Das Stiftungsanfangskapital beträgt in Rheinland-Pfalz mindestens 25.000 €. Auch besteht ein klarer Trend zur Errichtung einer Stiftung zu Lebzeiten. Dies hat den Vorteil, dass die Stifterinnen und der Stifter noch aktiv mitgestalten und das Stiftungskapital später, noch zu Lebzeiten oder auch testamentarisch, aufstocken können.

Mit der grundlegenden Neufassung des rheinland-pfälzischen Landesstiftungsgesetzes vom 19. Juli 2004 ist zudem das Verfahren der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung wesentlich vereinfacht und erleichtert worden. Verwaltungsgebühren oder sonstige Verwaltungskosten fallen bei gemeinnützigen Stiftungen nicht an.

Da eine Stiftung grundsätzlich auf Dauer angelegt ist, wird eine gründliche und sorgfältige Vorbereitung empfohlen, um der Stiftung einen guten Start zu ermöglichen.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als landesweit zuständige Stiftungsbehörde für Rheinland-Pfalz berät Sie gerne auch im Vorfeld der Stiftungserrichtung und unterstützt Stifterinnen und Stifter bei der Durchführung des Anerkennungsverfahrens und der Erstellung der Stiftungssatzung. Die auf dieser Seite zu findenden vielfältigen Informationen sowie Muster bieten eine Hilfe, um sich mit den bei der Errichtung einer Stiftung zu beachtenden Erfordernissen vertraut machen zu können.

3 Schritte zur Stiftung!

  1. Stifterwille – Überlegungen und Entscheidungen mit frühzeitiger Kontaktaufnahme mit der ADD zur Vorabklärung erster Fragen.

  2. Erarbeitung des Stiftungsgeschäfts einschließlich der Stiftungssatzung im Entwurf und einfach per Post oder per E-Mail an die ADD zum Austausch von etwaigen Änderungs- bzw. Ergänzungserfordernissen übersenden. Danach Vorabstimmung  durch entsprechende Vorlage mit dem zuständigen Finanzamt bei gemeinnützigen Stiftungen.

  3. Anerkennung der Stiftung auf der Grundlage des abgestimmten Stiftungsgeschäfts einschließlich der Satzung durch die ADD als Stiftungsbehörde.

Sie haben Interesse und weitere Fragen? Dann rufen Sie uns an! Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen – per Telefon oder auch vis-a-vis in unserem Büro.


Ansprechperson

Richard Bach
Tel: +49(651) 9494-802 / Fax:- 77802

Karl-Heinz Mathony
Tel: +49(651) 9494-629 / Fax: -77629

Kurt Ensch
Tel: +49(651) 9494-811 / Fax: -77811

Ute Heß
Tel: +49(651) 9494-804 / Fax: -77804

Marcus Wagner (Dienstag - Donnerstag)
Tel: +49(651) 9494-883 / Fax: -77883


Downloads

§§ 80-89 BGB (Auszug) 
Gemeinnützigkeit einer Stiftung (Hinweise) 
Muster einer Stifftungserrichtung von Todes wegen 
Aufruf zur Stiftungsgründung - Flyer - 
Steuerliche Informationen für Stiftungen 
Zuständige Finanzämter für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Stiftungen 
Muster eines Stiftungsgeschäfts 
Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung  
Broschüre - Bürgerstiftungen in Rheinland-Pfalz 

Stiftungsverzeichnis Rheinland-Pfalz

Rechtsfähige öffentliche Stiftungen mit Sitz in Rheinland-Pfalz werden im von der ADD geführten Stiftungsverzeichnis erfasst. Kirchliche Stiftungen werden auf Antrag der zuständigen Kirchenbehörde in das Stiftungsverzeichnis aufgenommen. Damit erhalten Sie vielfältige Informationen über Stiftungen.


Externe Links

Landesstiftungsgesetz (LStiftG)
vom 19. Juli 2004

Wir tun 'was
Die Initiative des Landes Rheinland-Pfalz für Ehrenamt und Bürgerengagement


Post- und Dienstgebäudeadresse

Postadresse:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Kurfürstliches Palais
54290 Trier

Dienstgebäude:
Am Kornmarkt 6
Referat 23
54290 Trier