Eine Stiftung zu gründen, heißt auf Dauer Zeichen setzen!
Die Gründung einer Stiftung ist nicht schwer. Eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts als selbständiges Rechtssubjekt entsteht durch das sog. Stiftungsgeschäft und die staatliche Anerkennung.
Es gibt viele gute Gründe für die Errichtung einer Stiftung: Mit einer Stiftung lässt sich über lange Zeit und über Generationen hinweg ein bleibendes Ziel verfolgen. Eine Stiftung kann Ausdruck von Dankbarkeit für ein gelungenes und erfolgreiches Leben sein, das Jahrzehnte aufgebaute Vermögen sichern, ein Lebenswerk wahren oder persönliche Wertvorstellungen erhalten. Leider haftet Stiftungen noch weit verbreitet der Ruf an, dass nur sehr vermögende Personen oder Unternehmen Stiftungen gründen können. Das Gegenteil ist der Fall. Stifterin oder Stifter müssen keine „Millionäre“ sein. Das Stiftungsanfangskapital beträgt in Rheinland-Pfalz mindestens 25.000 €. Auch besteht ein klarer Trend zur Errichtung einer Stiftung zu Lebzeiten. Dies hat den Vorteil, dass die Stifterinnen und der Stifter noch aktiv mitgestalten und das Stiftungskapital später, noch zu Lebzeiten oder auch testamentarisch, aufstocken können.
Mit der grundlegenden Neufassung des rheinland-pfälzischen Landesstiftungsgesetzes vom 19. Juli 2004 ist zudem das Verfahren der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung wesentlich vereinfacht und erleichtert worden. Verwaltungsgebühren oder sonstige Verwaltungskosten fallen bei gemeinnützigen Stiftungen nicht an.
Da eine Stiftung grundsätzlich auf Dauer angelegt ist, wird eine gründliche und sorgfältige Vorbereitung empfohlen, um der Stiftung einen guten Start zu ermöglichen.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als landesweit zuständige Stiftungsbehörde für Rheinland-Pfalz berät Sie gerne auch im Vorfeld der Stiftungserrichtung und unterstützt Stifterinnen und Stifter bei der Durchführung des Anerkennungsverfahrens und der Erstellung der Stiftungssatzung. Die auf dieser Seite zu findenden vielfältigen Informationen sowie Muster bieten eine Hilfe, um sich mit den bei der Errichtung einer Stiftung zu beachtenden Erfordernissen vertraut machen zu können.
3 Schritte zur Stiftung!
- Stifterwille – Überlegungen und Entscheidungen mit frühzeitiger Kontaktaufnahme mit der ADD zur Vorabklärung erster Fragen.
- Erarbeitung des Stiftungsgeschäfts einschließlich der Stiftungssatzung im Entwurf und einfach per Post oder per E-Mail an die ADD zum Austausch von etwaigen Änderungs- bzw. Ergänzungserfordernissen übersenden. Danach Vorabstimmung durch entsprechende Vorlage mit dem zuständigen Finanzamt bei gemeinnützigen Stiftungen.
- Anerkennung der Stiftung auf der Grundlage des abgestimmten Stiftungsgeschäfts einschließlich der Satzung durch die ADD als Stiftungsbehörde.
Sie haben Interesse und weitere Fragen? Dann rufen Sie uns an! Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen – per Telefon oder auch vis-a-vis in unserem Büro.

