Verzeichnis der Ausbildungsstätten nach dem BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt in § 2, für welche Ausbildungsstätten grundsätzlich Ausbildungsförderung geleistet werden kann. Es handelt sich hierbei beispielsweise um den Besuch von
- Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
- Fach- und Fachoberschlussklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs
- Hochschulen.
Dieser Katalog ist nicht abschließend.
Die im Sinne des BAföG anerkannten Ausbildungsstätten befinden sich im nebenstehenden Link zum Verzeichnis der Ausbildungsstätten nach dem BAföG. Zu beachten ist, dass dieses Verzeichnis ausschließlich die im Land Rheinland-Pfalz anerkannten Ausbildungsstätten enthält. Bei Ausbildungsstätten mit Hauptsitz außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ist in das Ausbildungsstättenverzeichnis des jeweiligen Bundeslandes Einsicht zu nehmen.
Die inhaltliche Pflege des Ausbildungsstättenverzeichnisses wurde dem Referat 24 (Soziales, Jugend und Familie) bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vom für den Vollzug des BAföG zuständigen rheinland-pfälzischen Fachministerium zum 01.07.2008 übertragen.
Sollte eine Ausbildungsstätte oder ggf. ein an einer Ausbildungsstätte angebotener Bildungsgang nicht im Verzeichnis enthalten sein, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine schriftliche Anfrage an die
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Referat 24
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
zu richten. Es erfolgt sodann eine weitergehende Prüfung unter Einbeziehung der in Rheinland-Pfalz für die Anerkennung von Ausbildungsstätten im Sinne des BAföG zuständigen Stellen (z.B. Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung).

