Soziales
- Ambulante Dienste
- Förderung der Beratungs- und Koordinierungsstellen
- Förderung komplementärer Angebote
Rechtsgrundlagen sind das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur vom 25.07.2005 (LPflegeASG) und die hierzu ergangene Landesverordnung vom 07.12.2005 (LPflegeASGDVO). - niedrigschwellige Betreuungsangebote
Anerkennung und Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten und Modellvorhaben
Rechtsgrundlagen sind die Landesverordnungen über die Anerkennung und Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach § 45b und 45c des Elften Buches Sozialgesetzbuch vom 10.12.2002 bzw. 22.12.2003.
Antragsvordrucke und Verwendungsnachweise können Sie sich rechts herunterladen.

