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Foto: Luftaufnahme einer Stadt
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Steuerbescheinigungsrichtlinien


Die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungskosten oder Anschaffungskosten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach § 7 h Einkommenssteuergesetz (EStG) an solchen Gebäuden setzt eine Bescheinigung der Gemeinde voraus. Entsprechendes gilt für die Steuerbegünstigung nach § 10 f EStG bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen.

Zur einheitlichen Handhabung hat die Fachkommission "Städtebauliche Erneuerung" der "Arbeitsgemeinschaft der für das Bau,- Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder" (ARGEBAU) Richtlinien erstellt. Gemäß Bekanntmachung des Ministeriums des Innern und für Sport vom 16.04.1998, veröffentlicht im Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz Nr. 5 vom 15.05.1998, S. 131 ff., sind diese Richtlinien bei der Erteilung von den genannten Bescheinigungen anzuwenden.

Rechts können Sie das Rundschreiben der ADD vom 28.12.2000, die Steuerbescheinigungsrichtlinien und einen Mustervordruck herunterladen.

Downloads

Steuerbescheinigung Rundschreiben der ADD vom 28.12.2000 
Bescheinigungsrichtlinien 
Beispiel für einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7 h, 10 f, 11 a und 52 Abs. 21 Satz 6 Einkommensteuergesetz (EStG), § 82 g Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) 

Externe Links

Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur