Modernisierung/Instandsetzung privater Gebäude im Rahmen von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen
Private Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen sind zumeist wesentliche Bestandteile von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen und tragen als Einzelmaßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Zwecke einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme bei.
Ein aktives und offensives Modernisierungskonzept kann ein wichtiger Beitrag sein, Fehlentwicklungen vor allem in den Innenstädten und Ortskernen entgegenzuwirken oder vorzubeugen sowie die Innenstädte und Ortskerne im Hinblick auf den demografischen und wirtschaftlichen Wandel als Wohn-, Arbeits-, Dienstleistungs- und Aufenthaltsstandort zu stärken um damit ihre Zentrumsfunktion zu erhalten. Über die Förderung von privaten Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen sowohl im wohnlichen als auch im gewerbliche Bereich lassen sich einerseits schädliche Leerstände vermeiden oder beseitigen und andererseits die hohen Mobilisierungseffekte, die die städtebauliche Erneuerung auszeichnen, erzielen. Mit diesem Instrument steht den Gemeinden in eigener Verantwortung ein wirkungsvolles Mittel zur Verfügung, um wichtige Anreize zur Mobilisierung von privatem Kapital zu schaffen.
Mit der neuen VV-StBauE hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur die Möglichkeit eröffnet, die Durchführung von
Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen weitgehend selbständig durchzuführen. Empfehlenswert ist es deshalb, die Förderung der Modernisierung/Instandsetzung privater Gebäude im Rahmen von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen auf der Grundlage einer Modernisierungsrichtlinie durchzuführen. Der wesentliche Vorteil einer Modernisierungsrichtlinie liegt darin, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen der Förderung von privaten Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen für sämtliche Beteiligten, ob es die derzeitigen und zukünftigen Grundstückseigentümer oder mögliche Investoren oder die Verwaltung sowie der Gemeinderat sind, objektiv transparenter und nachvollziehbarer werden, sowie öffentlichkeitswirksam eingesetzt werden können.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Einzelgenehmigungen der ADD nicht mehr eingeholt werden müssen. Die Gemeinde kann die
Modernisierungs-/Instandsetzungsvereinbarungen sowie eventuelle Änderungsvereinbarungen auf der Grundlage der Modernisierungsrichtlinie in eigener Verantwortung abschließen. Auch die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erfolgt durch die Gemeinde in eigener Verantwortung. Das Verfahren geht davon aus, dass die Verantwortung für die ordnungsgemäße
Durchführung der Gesamtmaßnahme bei der Gemeinde liegt. Es stärkt die Position und Handlungsfähigkeit der Gemeinde und führt im Interesse der Gemeinde und der Eigentümer zu einer Beschleunigung und Vereinfachung der Vorbereitung und Durchführung der Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen.
Rechts können Sie das Rundschreiben der ADD vom 24.05.2005, die Arbeitshilfe vom 20.05.2005 und die weiteren Unterlagen heruntergeladen.
Innerhalb der Arbeitshilfe sind Antworten auf vielfältige Fragestellungen von Kommunalverwaltungen zu finden, die in der Vergangenheit gegenüber der ADD gestellt wurden. Insofern bieten die Arbeitshilfe und besonders auch die Anlagen für sämtliche Beteiligten maßgebliche Hilfestellungen im Rahmen der gemeindlichen Förderung der Modernisierung/Instandsetzung privater Gebäude.
Die Arbeitshilfe ersetzt die mit Rundschreiben der ADD vom 18.09.2001 zugesandte Unterlage.

