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Foto: Luftaufnahme einer Stadt
Startseite  >  Kommunale und hoheitliche Aufgaben, Soziales  >  Kommunale Entwicklung, Sport, Denkmalschutz  >  Städtebauliche Erneuerung

Städtbauliche Erneuerung


Das Land Rheinland-Pfalz und seine Städte und Gemeinden sehen in der städtebaulichen Erneuerung eine langfristige Schwerpunktaufgabe. Die Städte und Gemeinden nehmen diese Aufgabe selbständig und eigenverantwortlich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches, der Gemeindeordnung sowie der Verwaltungsvorschrift zur "Förderung der städtebaulichen Erneuerung" wahr.

Über die städtebauliche Erneuerung kann die Wohn- und Umweltqualität vieler Städte und Gemeinden nachhaltig verbessert, der wirtschaftliche Strukturwandel angestoßen und begleitet und das baulich-kulturelle Erbe gepflegt und bewahrt werden. Die städtebauliche Erneuerung stabilisiert durchgängig Stadt- und Ortskerne in ihrer Funktion, leistet einen wesentlichen Beitrag zum erforderlichen Umbau der Siedlungs- und Stadtstrukturen und bringt die militärische Konversion entscheidend voran.

Die städtebauliche Erneuerung dient dazu, Teile von Stadt- oder Gemeindegebieten weiterzuentwickeln, erstmals zu entwickeln oder einer neuen Entwicklung zuzuführen. Dies gilt insbesondere in Verbindung mit der Erhaltung der Innenstädte oder Ortskerne, der militärischen und zivilen Konversion sowie dem Stadtumbau. Die städtebauliche Erneuerung soll die gewachsene bauliche Struktur der Städte und Gemeinden erhalten und zeitgemäß fortentwickeln, die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten durch Maßnahmen der kommunalen Entwicklung und des Städtebaus stärken sowie die natürlichen Lebensgrundlagen in der gebauten Umwelt schützen und verbessern.

Die städtebauliche Erneuerung orientiert sich an den Zielen des Landesentwicklungsprogramms und an einer qualitativen sowie nachhaltigen Stadt- bzw. Gemeindeentwicklung. In diesem Rahmen hat die Innenentwicklung grundsätzlich Vorrang vor der Außenentwicklung.

Dabei gibt die städtebauliche Erneuerung auch den regionalen Arbeitsmärkten wesentliche Impulse. Denn sowohl die Bündelungseffekte der Städtebauförderungsmittel in Bezug auf andere öffentliche Mittel von Bund und Land als auch die Anstoßwirkungen auf private Investitionen sind ganz erheblich. Zusammen mit 1 EURO Städtebauförderungsmittel werden private Investitionen in sechsfacher Höhe vor allem in Sanierungsgebieten durchgeführt. Damit wird ein Bauvolumen in ca. der achtfachen Höhe der Städtebauförderungsmittel angeregt (DIW 1996 u. 2004, RWI 2004).

Die ADD unterstützt und berät die Städte und Gemeinden bei Fragen der kommunalen Entwicklung in städtebaulich-konzeptioneller verfahrenstechnischer und finanzierungstechnischer Hinsicht oder auf andere geeignete Weise.Die Aufgaben werden in Trier und in den Arbeitssitzen der ADD in Neustadt/W. und Koblenz wahrgenommen. Ebenfalls stellt das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur auf Vorschlag der ADD ein Jahresprogramm für die Förderprogramme Sanierungsprogramm (SAN), Entwicklungsprogramm (ENT), Soziale Stadt (SST), Stadtumbau (STU) sowie Strukturprogramm (STR) auf und entscheidet dabei auch über Neuaufnahmen. Die sich daraus ergebenden Anträge der Städte und Gemeinden werden zunächst der ADD vorgelegt, dort vorgeprüft und mit einem Vorschlag an die Bewilligungsbehörde weitergeleitet. Nach Erteilung der Bewilligungsbescheide obliegt der ADD insbesondere die Prüfung der Zuwendungsfähigkeit innerhalb der Vorlage von Zwischen- und Schlussabrechnungen sowie die Freigabe der entsprechenden Fördermittel gegenüber der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz, Mainz.


Ansprechperson

Rainer Hub
Tel: +49(651) 9494-819

Dr. Volker Spangenberger
Tel: +49(261) 120-2768

Thilo Gruber
Tel: +49(6321) 99-2229




Anträge und Berichte

Sachstandsbericht bei Gesamtmaßnahmen 

Zuwendungsantrag 2011  

Zuwendungsantrag 2012

Benutzeranleitung Begleitinformation Bund


Verwendungsnachweise

Vordruck Zwischennachweis bei Einzelvorhaben 

Vordruck Schlussverwendungsnachweis bei Einzelvorhaben 

Vordruck Zwischen-/ Schlussverwendungsnachweis bei Gesamtmaßnahmen 

Abrechnung von Gesamtmaßnahmen; Rundschreiben der ADD vom 29.06.2001 

Abrechnung von Einzelvorhaben; Rundschreiben der ADD vom 09.07.2001


Externe Links

Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur