Förderung des Baues von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen.
Zuwendungen im Bereich Sportanlagenförderung werden gewährt für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie General- oder Teilsanierungen insbesondere folgender Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
- Sport- und Freitzeithallen
- Sportplatzanlagen
- Sportplatz- und Umkleidegebäude
- Hallen- und Freibäder
- Anlagen für besondere Sportarten
- Öffentliche Spielplätze
- Zentren mit Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
Maßgebend für die Sportanlagenförderung des Landes Rheinland-Pfalz ist die Verwaltungsvorschrift Sportanlagen-Förderung vom 19. November 2001. Dort finden Sie Hinweise zu den Förderungsvoraussetzungen, dem Umfang und der Höhe der Förderung, dem Antragsverfahren und den erforderlichen Antragsunterlagen.

