Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige
Die Gewahrsamseinrichtung ist organisatorisch Teil des Referates 24 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Aufgabe der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige ist:
- der Vollzug von Zurückweisungshaft und Abschiebungshaft (§§ 15 und 62 AufenthaltsG in Verbindung mit dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) außerhalb des Justiz- bzw. Polizeivollzuges.
In Ingelheim stehen 152 Haftplätze zur Verfügung, davon 34 Haftplätze für den Vollzug von Abschiebungshaft an weiblichen Ausreisepflichtigen.Hiervon werden dem Saarland 50 Plätze im Rahmen eines Kooperationsvertrages für die Unterbringung von Abschiebungshäftlingen in der Zuständigkeit saarländischer Ausländerbehörden zur Verfügung gestellt.
In der Gewahrsamseinrichtung werden grundsätzlich gewahrsamsfähige, volljährige ausländische Personen verwahrt,
- für die ein deutsches Gericht zur Vorbereitung der Ausweisung oder zur Sicherung der Abschiebung Haft angeordnet hat und
- die nicht wegen einer Straftat in Untersuchungshaft zu nehmen sind. - der Vollzug mehrtägiger freiheitsentziehender Maßnahmen (verlängerter Unterbindungsgewahrsam)

