Zivilschutz
Allgemeines:
Der Zivilschutz umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Bevölkerung, lebens- und verteidigungswichtige zivile Betriebe und Anlagen vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
Im Rahmen der Bundesauftragsangelegenheiten werden folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Verteilung, Aussonderungen, Ersatzbeschaffung, Nachrüstung, Instandhaltung von bundeseigenen Fahrzeugen und Ausrüstung
- Zivilschutzausbildung
- Instandhaltung und Wartung von öffentlichen Schutzräumen
- Zuweisung von Haushaltsmitteln an nachgeordnete Behörden (Bund)
- Hilfsmittel für eigene Haushaltsüberwachung (Beispieltabelle können Sie sich rechts herunterladen)
Selbstschutz der Bevölkerung:
Unter Selbstschutz versteht man die Möglichkeiten der Bevölkerung sich selbst auf Krisen, Katastrophen und schwere Unglücksfälle vorzubereiten. Die Geschehnisse reichen von Hochwasser über Großbrände, Chemieunfällen, heftigen Unwettern bis hin zu Stromausfällen.
Als Ratgeber für eine entsprechende vorbeugende Notfallplanung hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz Katastrophenhilfe (BBK) eine sehr informative und hilfreiche Broschüre für die Bevölkerung herausgegeben. Die Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“ können Sie sich unter dem folgenden Link beim BBK anschauen bzw. kostenlos bestellen:
Allgemeine und grundsätzliche Informationen zum Zivilschutz, wie z.B. Zivilschutzgesetz vom 25. März 1997 (in der ab dem 1. Mai 2004 geltenden Fassung) finden Sie unter folgendem Link:

