Zivile Verteidigung
Unter die Zivile Verteidigung fällt u.a. der zivile Alarmplanung sowie der Objektschutz.
Der Zivile Alarmplan (ZAP) dient der einheitlichen Planung und Durchführung der Alarmmaßnahmen für Bund, Länder und Gemeinden. Der ZAP fasst die Alarmmaßnahmen zusammen, die im Alarmfall zur Herstellung der Verteidigungsbereitschaft, zum Schutz und zur Versorgung der Zivilbevölkerung durchgeführt werden müssen.
Zum Objektschutz gehören die Festlegung der Grundsätze und Verfahren, nach denen die Polizeien der Länder und die deutschen Streitkräfte den Objektschutz planen sowie die Regelungen zur Erfassung der schutzbedürftigen zivilen Objekte und die Bewertung und Einstufung nach dem Grade ihrer Schutzbedürftigkeit.

