Förderwesen
Zuwendungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Im Bereich der Zuwendungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion landesweite Zuständigkeiten.
Schwerpunkte in den Antragsverfahren sind die Feuerwehrhäuser, die Feuerwehrfahrzeuge, die auch den größten Teil des Fördervolumens ausmachen sowie die Fahrzeuge für den Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst des Katastrophenschutzes. Alle Anträge der zuständigen Aufgabenträger in Rheinland-Pfalz laufen bei der ADD zusammen und werden dort fachtechnisch überprüft. Zusätzlich wird überprüft, ob die vorgesehenen Maßnahmen notwendig sind.
Bereits im Vorfeld der Antragstellung hält die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ein umfangreiches Beratungsangebot bereit. Bei der Planung eines Feuerwehrhauses oder der Risikoklasseneinteilung von Ausrückebereichen der Feuerwehreinheiten und die damit verbundenen Fahrzeugkonzeptionen können im Vorfeld viele Fragen erörtert werden. Wir bieten allen Aufgabenträgern an, von diesem Angebot einen regen Gebrauch zu machen.
Die Bewilligungen der Zuwendungen erfolgen durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur. Bei den Feuerwehrhäusern richtet sich die Bewilligungszuständigkeit nach der Anzahl der Stellplätze: bei bis zu 5 bewilligt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Zuwendung, ab 6 das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur. Auch bei den Feuerwehrfahrzeugen gibt es ein Kriterium, und zwar das Gewicht. Bis zu 6 Tonnen (bzw. 6,3 t beim TSF-W) erfolgt die Bewilligung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, darüber hinaus durch das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur.
Nach der Bewilligung erfolgt die Prüfung der Verwendungsnachweise und die Auszahlung der Zuwendungen in allen Fällen durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Bei der Mehrzahl der Maßnahmen reicht als vereinfachter Verwendungsnachweis die sogenannte Erklärung des Zuwendungsempfängers aus, was eine große Verwaltungsvereinfachung darstellt. Sollte nach der Bewilligung eine Änderung des Antrages notwendig sein (z. B. die Beschaffung eines anderen als des ursprünglich vorgesehenen Fahrzeuges oder die Umplanung eines Feuerwehrhauses) ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion für alle Entscheidungen zuständig, unabhängig von der Bewilligungszuständigkeit.
Weitergehende Informationen können Sie der beigefügten Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, der aktuellen Liste über die Höhe der Festbeträge bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen sowie den aktuellen Planungs- und Kostenrichtwerten im Downloadbereich entnehmen. Zu Ihrer Erleichterung haben wir den Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung, den Begleit- und Bearbeitungsbogen, den Vordruck Ergänzende Angaben/Erklärung und die Erklärung des Zuwendungsempfängers (vereinfachter Verwendungsnachweis) beigefügt:

